Sie oder Ihre Angehörigen erhalten Pflegegeld (Pflegegrad 2-5)? Wir möchten Sie hiermit daran erinnern, dass der Nachweis über einen Beratungseinsatz für das 1. Halbjahr bzw. 2. Quartal 2024 bis spätestens zum 30.06.2024 fällig wird. Termine können ab sofort vereinbart werden.
Inhalte der Pflegeberatung:
Es wird über verschiedene Formen der Pflegeleistungen informiert, beispielsweise ambulante Pflegedienste, Kurzzeitpflege oder teilstationäre Pflege.
Die individuelle Pflegesituation des Pflegebedürftigen und seiner Angehörigen wird besprochen, um passende Lösungen zu finden und Hilfestellungen im Umgang mit der Pflegesituation zu bieten.
Die Pflegeberatung kann über Entlastungsangebote beraten, wie beispielsweise Angebote zur Kurzzeitpflege, Tagespflege oder Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer.
Es werden Informationen und Tipps zur Organisation der Pflege gegeben, beispielsweise zur Koordination von Pflegeleistungen, zur Einbindung von Entlastungsangeboten oder zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung.
Bei Bedarf wird auch über Fragen der Wohnsituation und mögliche Anpassungen der Wohnverhältnisse informiert und beraten, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Die Pflegeberatung informiert über mögliche Leistungen der Pflegeversicherung sowie anderer relevanter Sozialleistungen und Hilfsangebote.
Die konkreten Inhalte der Pflegeberatung können je nach individuellem Bedarf variieren und werden auf die jeweilige Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zugeschnitten.