Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2014 alle drei Jahre überprüft und im Folgejahr an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Das wurde im Paragraph 30 des SGB-XI festgelegt. Die Berechnungen haben für 2015 ergeben, dass die Leistungen um vier Prozent steigen.
Davon ausgenommen sind die 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführten Leistungen. Sie steigen lediglich um 2,67 Prozent.
Pflegesachleistung (ambulante Pflege) ab 1, Januar 2015:
Pflegesachleistung (ambulante Pflege):
Pflegestufe 1 | 468 € | statt bisher 450€ |
Pflegestufe 2 | 1144 € | statt bisher 1100€ |
Pflegestufe 3 | 1612 € | statt bisher 1550 € |
Pflegegeld (Pflege durch Angehörige):
Pflegestufe 1 | 244 € | statt bisher 235€ |
Pflegestufe 2 | 458 € | statt bisher 440€ |
Pflegestufe 3 | 728 € | statt bisher 700€ |
Unter dem Menüpunkt Beratung erhalten Sie die aktuell gültige Preisliste mit allen Sätzen und Leistungen der Pflegeversicherung.
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