Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2014 alle drei Jahre überprüft und im Folgejahr an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Das wurde im Paragraph 30 des SGB-XI festgelegt. Die Berechnungen haben für 2015 ergeben, dass die Leistungen um vier Prozent steigen.

Davon ausgenommen sind die 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführten Leistungen. Sie steigen lediglich um 2,67 Prozent.

Pflegesachleistung (ambulante Pflege) ab 1, Januar 2015:

Pflegesachleistung (ambulante Pflege): 

Pflegestufe 1 468 € statt bisher 450€
Pflegestufe 2 1144 € statt bisher 1100€
Pflegestufe 3 1612 € statt bisher 1550 €


Pflegegeld (Pflege durch Angehörige):

Pflegestufe 1 244 € statt bisher 235€
Pflegestufe 2 458 € statt bisher 440€
Pflegestufe 3 728 € statt bisher 700€

 

Unter dem Menüpunkt Beratung erhalten Sie die aktuell gültige Preisliste mit allen Sätzen und Leistungen der Pflegeversicherung.